Kommunalberatung

Kommunalberatung


Die rechtlichen Anforderungen an die Aufgabenbewältigung durch die öffentliche Hand sind im letzten Jahrzehnt deutlich angestiegen, weil die Regelungsdichte der landes-, bundes- und europarechtlichen Normen stetig zunimmt. Meine beratende und forensische Tätigkeit bezieht sich auf die innere Organisation von Kommunen, die interkommunale Zusammenarbeit, das Rechtsverhältnis zu übergeordneten Behörden sowie die Rechtsbeziehungen zu Wirtschaftspartnern und Bürgern.


Das Leistungsspektrum der Kommunalberatung umfasst vor allem:

  • Fragestellungen aus der Gemeinde- und Landkreisordnung
  • Rechte und Pflichten der Bürgermeister/-innen und der Gemeinderäte
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
  • Rechts-, Fach- und Staatsaufsicht
  • Staatshaftung und Regress
  • Zweckverbandsvereinbarungen
  • Recht der öffentlichen Einrichtungen
  • kommunales Haushaltsrecht, Abgabenrecht, Kommunalabgaben
  • Finanzausgleichsansprüche der Kommunen 
  • Bauleitplanung und städtebauliche Verträge
  • Realisierung von Einzelhandelsvorhaben
  • Straßen- und Wegerecht
  • Feuerwehrrecht und Katastrophenschutz
  • Sicherheits- und Ordnungsrecht
  • Rechtsfragen bei Veranstaltungen
  • wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
  • Kindertagesstättenrecht und Rechtsfragen von Gemeinschaftseinrichtigungen (Hort)
Share by: