VITA

Vita

Frau Dr. Schupp studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität zu Jena.

Ihr Referendariat absolvierte sie am Amts- und Landgericht, in der Jenaer Stadtverwaltung und in einer US-amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei in Berkley/Kalifornien.


Sie war über zwei Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschaft- und Arbeitsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität zu Jena. Seitdem beschäftigt sie sich intensiv mit dem Arbeitsrecht. In dieser Zeit schrieb sie ihre Doktorarbeit und bekam den akademischen Grad eines „doctor iuris“ verliehen.


Im Jahr 2002 wurde Frau Dr. Schupp durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Im Laufe ihrer Rechtsanwaltstätigkeit erwarb Frau Dr. Schupp den Titel des Fachanwaltes für Arbeitsrecht und den Titel des Fachanwaltes für Verwaltungsrecht. Beide Fachanwaltschaften werden jährlich durch Fortbildungen bestätigt.


Frau Dr. Schupp ist zudem durch das Sächsische Staatsministerium für Justiz zur Prüferin im juristischen Staatsexamen bestellt. 

Während ihrer Rechtsanwaltstätigkeit war Frau Dr. Schupp zunächst in einer Erfurter und dann in einer Chemnitzer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei tätig, bevor sie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schupp gründete.


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